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Gewerbetriebende Händler, die nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind müssen alle Artikel mit dem zutreffenden Mehrwertsteuersatz auszeichnen. Es stehen drei Mehrwertsteuersätze zur Verfügung.

  • Mw.St. erm

    • Hierbei handelt es sich um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%, welcher im Zeitraum vom 01.07 - 31.12.2020 auf 5% reduziert ist

  • Mw.St. ermäßigt (landw.)

    • Hierbei handelt es sich um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse von 10,7%

  • Mw.St.

    • Hierbei handelt es sich um den Standard Mehrwertsteuersatz von 19%, welcher im Zeitraum vom 01.07 - 31.12.2020 auf 16% reduziert ist

  • ohne Mwst

Für die Kennzeichnung der Artikel mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz sind die Händler verantwortlich!

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