Gewerbetriebende Händler, die nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind müssen alle Artikel mit dem zutreffenden Mehrwertsteuersatz auszeichnen. Es stehen drei Mehrwertsteuersätze zur Verfügung.

Für die Kennzeichnung der Artikel mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz sind die Händler verantwortlich!